Wie sind Websites, Apps und andere digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten? Die neue BITV 2.0 legt die Standards für die barrierefreie Gestaltung fest und sorgt dafür, dass digitale Inhalte für alle zugänglich sind.
Anbieter von Webseiten sollten die Inhalte, die in Deutsche Gebärdensprache (DGS) übersetzt werden sollen, in einem Textdokument zusammenstellen. Für die Umsetzung der Texte können Sie uns mit der Erstellung und Redaktion der Texte beauftragen. Diese Texte werden dann für die Videoproduktion in Deutsche Gebärdensprache oder Internationale Gebärden übersetzt. Dies gilt auch für die Übersetzung in Leichte Sprache.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 definiert unter § 4 die Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache. Auf der Startseite eines Internet- oder Intranetangebots müssen gemäß Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache vorhanden sein:
Weitere Details sind in der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) geregelt.
Wenn Sie eine barrierefreie Website, ein barrierefreies Museum oder Projekte mit Gebärdensprachfilmen planen, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.