Der Begriff Hörgeschädigte oder Hörbehinderte steht für Taube und schwerhörige Menschen, sowie Cochlea-Implantat-Träger*innen und Spätertaubte. In Deutschland gibt es zirka 140.000 Gebärdensprachler*innen oder -nutzer*innen. Die Zielgruppe ist auch zugleich Nutzer*innen für Dolmetscher*innen für Gebärdensprache. Ansonsten gibt 16 Millionen Schwerhörige, die in unserer Gesellschaft Deutschlands leben. Das ist ein relativ sehr großer Personenkreis. Ihnen sieht man es nicht an, sobald man aber mit ihnen kommuniziert merkt man, entweder hören sie schlecht oder sie benötigen die Gebärdensprache.
Die Barrierefreiheit wird für Taube Menschen durch den Einsatz von Dolmetscher*innen gewährt. Oder die Menschen lernen Gebärdensprache. Oder vermehrte Angebote mit Untertitelung in den sozialen Medien, Internet-TV, Fernsehen. Zudem können visuelle anstatt nur auditive Informationen Barrierefreiheit gewährleisten z.B. in den Bahnhöfen, Straßenbahnen, Öffis, in den Arztpraxen usw..