Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), eingeführt im Jahr 2002, dient dazu, Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und deren gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu fördern. Es verpflichtet öffentliche Einrichtungen zur Schaffung von Barrierefreiheit in Gebäuden, Verkehrsmitteln und digitalen Diensten. Das Gesetz unterstützt die Integration in Arbeit, Bildung und Freizeit und schreibt barrierefreie Kommunikation vor. Zudem ermöglicht es Betroffenen, bei Diskriminierung Beschwerde einzulegen. Es wird fortlaufend angepasst, um den Zugänglichkeitsstandards, insbesondere im digitalen Bereich, gerecht zu werden und arbeitet mit anderen gesetzlichen Regelungen zusammen, um eine umfassende Inklusion zu gewährleisten.
Ein wichtiger Meilenstein des BGG ist die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) als eigenständige Sprache im Jahr 2002. Diese Anerkennung hat die kulturelle und sprachliche Identität der Gehörlosengemeinschaft gestärkt und garantiert Gehörlosen das Recht auf Kommunikation in ihrer eigenen Sprache, was einen signifikanten Fortschritt in Richtung Gleichberechtigung und gesellschaftlicher Teilhabe darstellt.