Das BFSG ist ein bedeutendes Gesetz in Deutschland, das die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen verbessern soll. Es erstreckt sich auf eine Vielzahl digitaler Angebote, einschließlich Websites und mobilen Anwendungen, und verpflichtet Anbieter, ihre Inhalte so zu gestalten, dass sie von jedem, unabhängig von körperlichen oder sensorischen Einschränkungen, genutzt werden können.
Die Einhaltung des BFSG ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern trägt auch wesentlich zur Nutzerfreundlichkeit Ihrer Website bei. Eine barrierefreie Website spricht eine breitere Zielgruppe an, verbessert die Nutzererfahrung und steigert somit die Kundenzufriedenheit.
Bei FISCHSIGNS spezialisieren wir uns auf die Erstellung von Gebärdensprachvideos, die mit Untertiteln versehen und in Leichte Sprache übersetzt werden, um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen. Unsere Dienstleistungen helfen Ihnen, Ihre digitalen Inhalte zugänglicher zu machen und eine inklusive Umgebung zu schaffen, in der alle Nutzer gleichberechtigt teilhaben können.